Sicherheitsüberprüfungen bei den Nachrichtendiensten
Berlin: (hib/STO) Um die „Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Wiederholungsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei den Nachrichtendiensten des Bundes“ geht es in einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (20/6575). Danach erfordert es „die nicht zuletzt durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine veränderte Sicherheitslage für die Bundesrepublik“, bestehende Verfahren der Sicherheitsüberprüfung zu evaluieren und den augenblicklichen Herausforderungen und Bedrohungen anzupassen. Die aktuellen Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen des Verdachts des Landesverrats wiesen auf dringenden Handlungsbedarf zur Reform der bestehenden Verfahren bei Sicherheitsüberprüfungen hin.
Wie das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) weiter ausführt, hat es Arbeitsprozesse, Personalausstattung, Qualitätsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) bei den Nachrichtendiensten des Bundes umfassend untersucht und die Ergebnisse intensiv mit der Bundesregierung erörtert. Dabei hat es der Vorlage zufolge eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung beschlossen.
So bittet das PKGr die Bundesregierung, die Stellenausstattung und Stellenbesetzung beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) „sehr zügig zu prüfen, die notwendigen Haushaltsmittel für eine auskömmliche Ausstattung der Arbeitseinheiten vorzusehen und zu beantragen sowie unbesetzte Dienstposten im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen so früh wie möglich zu besetzen“. Mit Umsetzung einer auskömmlichen Personalausstattung seien die Arbeitsprozesse und Verfahrensschritte für die Bearbeitung der Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) so aufzusetzen, dass die Dauer deutlich reduziert wird.
Auch erwartet das PKGr laut Unterrichtung unter anderem die zügige Vorlage eines überarbeiteten Gesetzesentwurfes zum Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Bundesverfassungsschutzgesetz, Bundesnachrichtendienstgesetz und weiterer Vorgaben. Dabei seien etwa „die notwendigen Befugnisse für eine frühzeitige Erkennung und Verhinderung von Sicherheitsrisiken, insbesondere durch einen modernen Sabotageschutz, angemessene Informationsübermittlungsmöglichkeiten und weitreichende Recherchemöglichkeiten in den sozialen Medien vorzusehen“. Auch seien unter anderem die verschiedenen Stufen der SÜ-Verfahren zu evaluieren und daraufhin zu prüfen, „inwieweit einzelne SÜ für bestimmte Dienstposten im Bereich der Nachrichtendienste, Sicherheitsbehörden und in sonstigen kritischen Infrastrukturbehörden und Einrichtungen zusätzlicher Auflagen und Maßgaben bedürfen“.
Ferner empfiehlt das PKGr, die Verwaltungsvorschriften und internen Vorgaben für einen modernen Umgang mit Verschlusssachen und der Eigensicherung vor fremder Einflussnahme in den Nachrichtendiensten des Bundes - auch unter Prüfung von Regelungen europäischer Partner - mit einheitlichen Qualitätsstandards zu versehen und zu überarbeiten. Des Weiteren plädiert das Gremium unter anderem dafür, die Arbeitsprozesse für die Sicherheitsüberprüfungen technisch zu modernisieren und digitalisieren, „so dass die Verfahrensdauern für die erweiterten SÜ mit Sicherheitsermittlungen bis Ende 2024 spürbar verkürzt werden“.