26.04.2023 Gesundheit — Anhörung — hib 309/2023

Zahntechniker fordern neue Vergütungsregulierung

Berlin: (hib/PK) Die Zahntechniker fordern eine systematisch höhere Vergütung und damit auch eine Änderung der gesetzlichen Vergütungsregulierung. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag (20/4884) der CDU/CSU-Fraktion machten Fachverbände deutlich, dass die Betriebe unter den jetzigen Bedingungen oft nicht kostendeckend arbeiten könnten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag mehr Unterstützung für das Zahntechnikerhandwerk. Die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk dürften innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Anpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Derzeit sei die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.

Der Verband Deutscher Zahntechniker Innungen (VDZI) sprach von einer überfälligen Korrektur der Vergütungsregulierung. Die gesetzlichen Vorschriften führten für die Preisverhandlungen in der GKV kumuliert zu existenzgefährdenden Belastungen. Dass die Preisvorschriften einseitig die selbstständigen Zahntechniker belasteten, zeige sich überdeutlich und nachvollziehbar in der Kosteninflation.

Der Verband medizinischer Fachberufe als Interessenvertretung der angestellten Zahntechniker warnte vor einem Verlust an Fachkräften in der Branche. Die Abkopplung der Löhne bei gleichzeitig hoher Inflation zwinge immer mehr Fachkräfte, die Branche zu wechseln. Die Forderung, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme aufzuheben und die tatsächlichen Kostensteigerungen von Energie und Materialien zur berücksichtigen, werde unterstützt. Auch müsse durch die Stärkung des Zahntechnikerhandwerks der Import von Medizinprodukten aus dem Ausland vermieden werden.

Der GKV-Spitzenverband argumentierte hingegen mit dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität und erklärte, Krankenkassen und Leistungserbringer hätten Vergütungsvereinbarungen so zu gestalten, dass Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen seien. Die Forderung, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregelung aufzuheben, werde daher abgelehnt. Die Bindung an die Grundlohnsumme habe sich bewährt, die Versorgung mit Zahnersatz sei gesichert.

In der Anhörung machten Sachverständige außerdem geltend, dass bei einer Änderung der Vergütungsregulierung sichergestellt werden müsste, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon profitierten.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/936110-936110