Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans in Nordrhein-Westfalen
Berlin: (hib/HAU) Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in Nordrhein-Westfalen (20/6284) vorgelegt. Der BVWP 2030 sei im Jahr 2016 nach einem umfangreichen Beteiligungsprozess, in dem ein konkreter Ausbaubedarf definiert worden sei, beschlossen worden, schreiben die Abgeordneten. Er soll bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden. Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage, sorge aber durch „enorme Unstimmigkeiten und öffentliche Verlautbarungen der unterschiedlichen Akteure“ für erhebliche Unsicherheit und Verwirrung bei Ländern und Kommunen, der Planungsebene und Baubranche, bei Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand, sowie Bürgerinnen und Bürgern, „die auf Investitionen in eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur sowie auf eine dringende Entlastung - zum Beispiel durch eine Umgehungs- und Entlastungsstraße - angewiesen sind“.
Die Unionsfraktion will nun von der Bundesregierung wissen, an welchen Projekten des BVWP 2030 sie in Nordrhein-Westfalen festhalten will und wie viele Projekte dort einen gültigen Planfeststellungsbeschluss haben. Gefragt wird auch, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der Projekte umfassender einzubinden als dies bislang rechtlich oder fachlich geboten war. Des Weiteren erkundigen sich die Abgeordneten, ob vor dem Hintergrund steigender Kosten eine ergänzende Priorisierung der Projekte für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 vorzunehmen sei.