Anhörung zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Berlin: (hib/SCR) Mit der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen befasst sich der Rechtsausschuss in einer Anhörung am Montag, 17. April 2023. Die Ausschussmitglieder beraten einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 / 2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ (20/5653). Die Anhörung beginnt um 14 Uhr.
Nach aktueller Sachverständigenliste sind sechs Expertinnen und Experten geladen. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf bundestag.de übertragen.
Weitere Informationen zur Anhörung, die Liste der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen (nach Eingang) auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-pa-recht-ertragsteuer-941080
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934812