AfD-Fraktion thematisiert Keimbahneingriffe am Menschen
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, in welchen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung gentechnische Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die auf entsprechende Nachkommen vererbt beziehungsweise weitergegeben wurden, bereits vorgenommen worden beziehungsweise rechtlich zulässig sind. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/6257) danach, ob sich die Bundesregierung darum bemüht, durch internationale Verträge ein Moratorium für Keimbahneingriffe am Menschen zu erreichen. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen sieht, um Keimbahneingriffe zu verhindern, „die aufgrund des aktuellen technischen Stands der Stammzellenforschung (...) erfolgen könnten und bei denen von Juristen in Zweifel gezogen wird, ob diese unter die Verbote des Embryonenschutzgesetzes in seiner jetzigen Form fallen“.