03.04.2023 Verkehr — Antwort — hib 244/2023

Regierung: Weichen für die Drohnennutzung sind gestellt

Berlin: (hib/HAU) Um den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Landwirtschaft, im medizinischen Bereich und in abgelegenen Gebieten zu ermöglichen, haben einer Antwort der Bundesregierung (20/5783) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5463) zufolge der Gesetzgeber und die Bundesregierung im Rahmen ihrer Regelungskompetenz bereits die Weichen gestellt. Zu den wichtigsten umgesetzten Maßnahmen gehören den Angaben zufolge die Drohnenverordnung von 2017, das Drohnengesetz von 2021 und das kürzlich veröffentlichte nationale Standardszenario DE.STS.FARM für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind der europäische Rechtsrahmen und die Vorgaben der Luftverkehrs-Ordnung „wirksame Mittel, um den Betrieb von unbemannten Fluggeräten datenschutzrechtlich sicher zu gestalten“. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hätten zudem eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Detektion von Drohnen und Abwehr von „unkooperativen Drohnen“ eingerichtet. Ziel der Arbeitsgruppe sei die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbindung aller betroffenen Akteure. Die Arbeitsgruppe beleuchte die Aspekte Prävention, Zuständigkeiten, technische Umsetzungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der Finanzierung, heißt es in der Antwort.

Des Weiteren plane die Bundesregierung zurzeit die Schaffung eines nationalen Rechtsrahmens für die Einführung von U-Spaces. In U-Spaces würden spezielle Dienste zur Verfügung gestellt, die den Drohnenbetrieb einfacher und sicherer machen. „Dazu gehört auch die Gewährleistung der Kollisionsfreiheit“, schreibt die Regierung. Durch den nationalen U-Space-Rechtsrahmen würden künftig noch mehr Betriebsarten ermöglicht.

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