Fristverlängerung für Kinderbetreuungs-Investitionsprogramm
Berlin: (hib/LL) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ (20/5162) beschlossen. Die abschließende Beratung der Vorlage im Bundestag ist am Donnerstag vorgesehen.
Mit der Neufassung des Gesetzes will die Bundesregierung die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.
Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.
Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der Unionsfraktion. Sie hatte vorgeschlagen, die im Gesetzentwurf festgelegten Fristen jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.