Abgeordneten-Beteiligung an Regierungsaktivitäten
Berlin: (hib/STO) Die Beteiligung von Bundestagsabgeordneten an Aktivitäten der Bundesregierung wie beispielsweise Reisen oder Veranstaltungen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/5863) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5654). Danach sind alle Ressorts bestrebt, „im Rahmen der bestehenden Kapazitäten und unter Berücksichtigung von fachlichen Gesichtspunkten“ Vertreter der Bundestagsfraktionen bei Veranstaltungen beziehungsweise Reisen angemessen zu berücksichtigen. Eine Rechtspflicht zur Gleichstellung aller Mitglieder des Bundestages gegenüber der Bundesregierung könne dem Grundgesetz allerdings nicht entnommen werden.
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folge das Recht aller Abgeordneten auf gleiche Teilhabe am Prozess der parlamentarischen Willensbildung, führt die Bundesregierung weiter aus. Dieser Anspruch richte sich „gegen den Bundestag selbst, beinhaltet aber nicht das Recht des einzelnen Abgeordneten auf gleiche Teilhabe an den Aktivitäten der Bundesregierung wie zum Beispiel Reisen und Veranstaltungen“.