Verbot von Parteien in der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Zur Ausbürgerung ukrainischer Abgeordneter nimmt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5593) auf eine Kleine Anfrage (20/5369) der AfD-Fraktion Stellung. Die vier von den Fragestellern in Bezug genommenen Abgeordneten übten seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ihr Mandat im ukrainischen Parlament nicht mehr aus. „Drei der Abgeordneten wurden im Jahr 2022 aufgrund ihrer Rollen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auch persönlich von der EU und den USA sanktioniert“, schreibt die Bundesregierung. Gegen Entscheidungen zur Ausbürgerung stehe in der Ukraine der Rechtsweg offen.
Unter Verweis auf eine Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Frage 23 des Abgeordneten Eugen Schmidt gemäß Plenarprotokoll zur 65. Sitzung des Deutschen Bundestages heißt es weiter: Die Bundesregierung habe Kenntnis vom Verbot bestimmter Parteien in der Ukraine im Kontext des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. „Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung um eine innenpolitische Angelegenheit der Ukraine, die von der Bundesregierung nicht kommentiert wird. Es sei aber daran erinnert, dass allen von dem Verbot erfassten Parteien der Rechtsweg offenstand, was auch von mehreren Parteien genutzt wurde.“