Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu
Berlin: (hib/SCR) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz hat im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Über den Beschluss vom 10. Februar 2022 informiert der Bundesrat in einer Unterrichtung (20/5688). Möglich ist nun die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Mit dem Entwurf (20/3442, 20/4909, 20/4910) will die Bundesregierung überwiegend EU-Vorgaben zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern umsetzen. Inzwischen hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden ist. Die EU-Richtlinie hätte bis zum 17. Dezember 2021 umgesetzt werden müssen.
Die hib-Meldung zu den im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-926666
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-912166