Leichtere Betriebsratsgründungen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will Betriebsratsneugründungen erleichtern und die Bedingungen für bestehende Gremien erleichtern. In einem Antrag (20/5587) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorzulegen. In diesem solle unter anderem festgelegt werden, dass Arbeitgeber, sofern es in ihrem Betrieb keinen Betriebsrat gibt, auch wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, verpflichtet werden, auf jährlichen Versammlungen über die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz zu informieren. Den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften solle die Möglichkeit gegeben werden, diese Versammlungen zu leiten, und den Beschäftigten solle ermöglicht werden, ohne Beisein des Arbeitgebers einen Wahlvorstand zu wählen. Außerdem müsse die Behinderung von erstmaligen Betriebsratswahlen verhindert werden, indem drei Arbeitnehmer im Betrieb in Ausnahmefällen von einem Arbeitsgericht direkt einen Betriebsrat mit einer verkürzten Amtszeit von sechs Monaten einsetzen lassen können. Betriebsratsmitglieder mit sachgrundlos befristeten Verträgen sollte eine Rechtsanspruch auf Entfristung gegeben werden, ähnlich wie dies Auszubildenden zusteht, verlangt die Fraktion weiter.