09.02.2023 Finanzen — Antwort — hib 104/2023

Entschädigungspraxis wird nicht geändert

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung der bisherigen Entschädigungspraxis für im Ausland lebende Sinti und Roma, die unter der NS-Herrschaft oder im NS-Einflussbereich ein Verfolgungsschicksal erlitten haben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5099) mit, die sich nach der Entschädigung ausländischer Sinti und Roma als Opfer des Genozids während des Zweiten Weltkriegs erkundigt hatte. In der Antwort der Regierung heißt es, Bundestag und Bundesregierung hätten eine Fülle gesetzlicher und außergesetzlicher Regelungen für unterschiedliche Personenkreise, die von nationalsozialistischem Unrecht betroffen waren, geschaffen. Alle an der Gesetzgebung und der Durchführung der Wiedergutmachungsgesetze Beteiligten seien sich stets bewusst gewesen, dass eine vollständige „Wiedergutmachung“ im Wortsinn nicht möglich sei. Das unermessliche Leid, dass den Opfern von Unrecht zugefügt worden sei, könne nicht durch Geld- oder andere Leistungen aufgewogen werden. Die Wiedergutmachungs- und Entschädigungspolitik der Bundesrepublik sei weltweit ohne Beispiel, heißt es in der Antwort weiter.

Zudem wird berichtet, dass durch Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Januar 2021 Sinti und Roma, die während der NS-Herrschaft verfolgt worden seien und daher bereits eine Einmalentschädigung erhalten hätten, für die Jahre 2021 und 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 2.400 Euro gewährt worden sei. Für das Jahr 2023 werde diesem Personenkreis eine weitere Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro gewährt.

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