Visaanträge russischer und belarussischer Staatsangehöriger
Berlin: (hib/NKI) Die Vergabe von Kurzzeitvisa an russische oder belarussische Staatsangehörige erfolgt nach den Regelungen des Visakodex. Das geht aus der Antwort (20/5348) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4857) der Fraktion Die Linke hervor.
Nach der Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens der Europäischen Union mit der Russischen Föderation habe die EU-Kommission Leitlinien zur einheitlichen Bearbeitung von Schengen-Visa-Anträgen russischer Staatsangehöriger durch die Visastellen aller Schengen-Staaten herausgegeben. Deutschland setze diese Leitlinien um. „Die Fassung der Leitlinien war angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zwingend erforderlich“, schreibt die Bundesregierung. Mit ihnen werde der aufgrund des Angriffskriegs veränderten Sicherheitslage, einschließlich Gefährdung der inneren Sicherheit sowie Risiken durch Desinformation und Propaganda, auch bei der Bearbeitung von Visaanträgen, Rechnung getragen.
Gleichzeitig werde insbesondere der zivilgesellschaftliche Austausch - soweit rechtlich möglich - unter anderem durch entsprechende Priorisierung von Reisezwecken und Spielräumen bei Gebührenermäßigungen und -befreiungen begünstigt. Bei anderen Reisezwecken, insbesondere Tourismus, würden hingegen strenge Anforderungen gestellt, auch aufgrund zusätzlicher Prüferfordernisse, wie dem im Zuge der Sanktionen erschwerten Nachweis hinreichender finanzieller Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes.