Auswirkungen der Wohngeldreform auf Bürgergeld-Bezieher
Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 200.000 Haushalte, die bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, in das Wohngeld wechseln. Das geht laut Bundesregierung aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor, wie sie in einer Antwort (20/5253) auf eine Kleine Anfrage (20/5019) der Fraktion Die Linke erklärt. Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform und deren Folgen für Empfänger von Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld.
Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Bei Bezug von Wohngeld sei daher grundsätzlich davon auszugehen, „dass die betreffenden Personen im Sinne des SGB II nicht oder nicht mehr hilfebedürftig sind“.
Die Wirkung der Wohngeldreform sei vom IW auf Basis von Mikrosimulationen geschätzt worden, führt die Bundesregierung aus. Den Berechnungen zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld.
Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, da Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden.