25.01.2023 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 63/2023

Kulturausschuss wird zukünftig prinzipiell öffentlich tagen

Berlin: (hib/AW) Der Kulturausschuss wird zukünftig prinzipiell öffentlich tagen. Das Gremium fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss mit Verweis auf die neue Geschäftsordnung des Bundestages ohne Gegenstimmen; lediglich die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich der Stimme. In begründeten Fällen - zum Beispiel in Fällen der Geheimhaltung oder schutzwürdiger Interessen Dritter - können Sitzungen des Ausschusses oder Teile einer Sitzung auch weiterhin nichtöffentlich durchgeführt werden.

Der Bundestag hatte am 15. Dezember einen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/4331) gegen das Votum der Union und der AfD zur Änderung der Geschäftsordnung angenommen. Die neue Geschäftsordnung überlässt es den einzelnen Ausschüssen, ob sie ihre Sitzungen öffentlich oder nichtöffentlich abhalten wollen. Darüber muss der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss fassen. „Er kann auf Dauer, für einzelne Sitzungen, für bestimmte Verhandlungsgegenstände oder Teile derselben gefasst werden. Bei öffentlichen Sitzungen ist der Presse und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse der Zutritt zu gestatten. Öffentliche Sitzungen sollen grundsätzlich im Internet übertragen werden“, heißt es in dem Antrag.

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