AfD für Reduzierung der Abgeordnetenzahl auf 598
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion macht sich für eine Reduzierung der Mitgliederzahl des Bundestages „auf regelmäßig nur noch 598 Abgeordnete“ stark, In einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5360), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht, dringt sie darauf, die Entstehung sogenannter Überhangmandate künftig zu vermeiden. Dies könnte dazu führen, dass in Zukunft nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen.
Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die gesetzliche Regelzahl hinaus auf derzeit 736 an.
Nach dem Gesetzentwurf der Fraktion sollen mit der Erststimme künftig nicht mehr unmittelbar Bundestagsabgeordnete, sondern „qualifiziere Wahlkreiskandidaten“ gewählt werden. Erringen solche Bewerber einer Partei mehr Mandate, als deren Landesliste nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, soll eine Rangfolge ihrer Direktkandidaten nach ihrem prozentualen Stimmergebnis aufgestellt werden. „Danach werden den qualifizierten Wahlkreiskandidaten Mandate bis zur Erreichung der Sitzzahl zugeteilt, die der betreffenden Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Mandatszuteilung erfolge „in der Reihenfolge der absteigenden prozentualen Stimmergebnisse, beginnend mit dem höchsten prozentualen Stimmergebnis“.
Eine Durchbrechung erfahre dieses „Zuteilungssystem ohne Überhangmandate“ für den „eher theoretischen“ Fall, dass ein parteiunabhängiger Bewerber sich in einem Wahlkreis nach Erststimmen durchsetzt, führt die Fraktion in der Begründung ferner aus. Danach soll ein solches „unabhängiges Wahlkreismandat“ der eigentlich angestrebten gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages hinzugerechnet werden,
Darüber hinaus soll nach dem Willen der Fraktion die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.