Abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab 60
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich eine abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr für erwägenswert. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Aus Sicht des Petenten ist eine Rente für schwerbehinderte Menschen mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres ohne Abschläge „zwingend notwendig“, da ein schwerbehinderter Mensch körperlich und seelisch erheblich mehrbelastet sei als ein gesunder Mensch. Der Verschleiß und der Abnutzungsgrad sei um ein Vielfaches höher als bei einem Gesunden, heißt es in der Petition. Gerade im Alter sei der Belastungsgrad eines Schwerbehinderten exponentiell höher.
Der Petitionsausschuss stimmt der Einschätzung des Petenten zu, dass ein schwerbehinderter Mensch durch seine anerkannte Behinderung beziehungsweise körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung mehr belastet ist als ein gesunder Mensch. Eine berufliche Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze insbesondere mit zunehmendem Alter könne zu einem Leidensanstieg führen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass zur Wahrung der berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen schon erleichterte Zugangsvoraussetzungen für den vorzeitigen Altersrentenbezug für diese Personengruppe im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen worden seien. In der Regel könnten Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze, welche derzeit bei 65 Jahren und elf Monaten liegt, abschlagsfrei bezogen werden. Während ein vorzeitiger Rentenbezug mit Abschlägen derzeit frühestens ab dem 63. Lebensjahr möglich ist, „sind für schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis 1951 ein vorzeitiger Bezug bereits ab 60 Jahren und ein abschlagsfreier Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich“.
Außerdem seien die möglichen Rentenabschläge im Falle eines vorgezogenen Rentenbezugs bei schwerbehinderten Menschen auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Im Vergleich dazu könne sich bei anderen Versicherten mit vorzeitigem Rentenbeginn der Abschlag auf bis zu 14,4 Prozent belaufen, heißt es in der Vorlage.
Im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange schwerbehinderter Menschen hält der Petitionsausschuss die vom Petenten geforderte abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen ab dem 60. Lebensjahr gleichwohl für erwägenswert. Dabei müssten die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die langfristige Finanzierbarkeit der Rente mitberücksichtigt werden, schreiben die Abgeordneten.