Union scheitert mit Antrag zur Düngeverordnung
Berlin: (hib/NKI) Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ (20/4883) ist im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft abgelehnt worden. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten am Mittwochvormittag dagegen, die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten für den Antrag.
Die Unionsfraktion hatte Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in sogenannten roten Gebieten gefordert und verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept vorlegt „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“. Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, heißt es in dem Antrag.
Die Antragsteller betonten, dass es landwirtschaftliche Betriebe gebe, die in roten Gebieten liegen, somit die höheren Auflagen erfüllen müssen, aber keine intensive Landwirtschaft wie beispielsweise Viehhaltung betrieben. Für diese Betriebe müsse es Ausnahmen von der Düngeverordnung geben. Vor allem kleine Betriebe seien durch die hohen bürokratischen Auflagen überfordert. Mit der Entlastung würde die bäuerliche Landwirtschaft gefördert.
Von Seiten der AfD-Fraktion gab es Zustimmung für den Antrag, einen ähnlich lautenden Antrag habe die Fraktion bereits Mitte 2022 gestellt. Die Verschärfung der Düngeverordnung hätten freilich ausschließlich Landwirtschaftsminister der Union zu verantworten. Es müsse darum gehen, eine Unterdüngung der Böden zu vermeiden.
Die Vertreter der Fraktion Die Linke erinnerten daran, dass Bundesrat und Bundestag bereits 2022 Zusagen für die Entwicklung eines Systems gemacht hätten, mit dem festgestellt werden kann, dass in Zukunft nur Verursacher von Einschränkungen betroffen sind. Die Bundesregierung solle nun aktiv werden, um ökologisch wirtschaftende Betriebe von Auflagen zu befreien, deshalb unterstütze Die Linke den Unions-Antrag.
Die FDP-Fraktion kritisierte den Antrag und verwies auf die lange Verantwortung der Union für den Bereich Landwirtschaft, die verschiedenen Minister hätten 16 Jahre Zeit gehabt, auch um die Düngeverordnung anzupassen. Es komme nun auf zügige Umsetzungen der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen an, der Unions-Antrag sei richtig, komme jedoch Jahre zu spät.
Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass es den Konflikt über die Düngeverordnung mit der EU bereits seit über einem Jahrzehnt gebe. Auch von den Grünen kam der Vorwurf an die Minister der Union, es sei ihnen nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die neue Bundesregierung plane nun ein Vorgehen, das Verursachergerechtigkeit berücksichtige, doch dafür brauche es Emissionsdaten, die bisher in der von der EU geforderten Form nicht erhoben würden. Nötig seien bessere Datengrundlagen.
Auch die SPD-Fraktion forderte eine verbesserte Datengrundlage, dazu brauche es zudem ein Monitoring-Management. Deswegen werde die Bundesregierung das Düngegesetz reformieren, und auch die Stoffstrombilanzverordnung müsse verbessert werden. Mit diesen beiden Regelungen werde es dann gelingen, die Verursacher differenzierter ausfindig zu machen.