Agrarpolitik: Bundesregierung zieht positive Bilanz
Berlin: (hib/NKI) Nach Auskunft der Bundesregierung habe im ersten Amtsjahr von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) der „dringend notwendige Wandel hin zu einer klima-, umwelt- und tiergerechten Landwirtschaft sowie einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und gesunden Ernährung“ begonnen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5118) auf eine Kleine Anfrage (20/4903) der CDU/CSU-Fraktion.
So markiere der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes für eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung den Aufbruch in eine zukunftsfeste Tierhaltung, bei der weniger Tiere besser gehalten würden und somit Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive geboten werde. Die verpflichtende Kennzeichnung solle die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar machen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent zeigen, wie das Tier gehalten wurde.
Für die Jahre 2023 bis 2026 seien für den Umbau der Tierhaltung eine Milliarde Euro in den Bundeshaushalt eingestellt worden, die eine Anschubfinanzierung ermöglichten. Eckpunkte eines entsprechenden Bundesprogramms zur Förderung des Stallumbaus und der laufenden Mehrkosten - beginnend mit der Schweinehaltung inklusive der Sauenhaltung - seien am 21. Dezember 2022 in die Abstimmung mit Ländern und Verbänden gegangen. Die Ressortabstimmung folge. Die Förderung solle im Herbst 2023 starten.
Auf EU-Ebene sei der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) -Strategieplan für Deutschland am 21. November 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt worden. „Im Rahmen aufwendiger Nachverhandlungen mit der Europäischen Kommission konnten ökologische Verbesserungen im Strategieplan verankert werden und somit weitere Schritte auf dem in Deutschland eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und resilienten Agrar- und Ernährungssystem und zur Schaffung attraktiver ländlicher Räume gegangen werden“, heißt es in der Antwort.
Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten oder eutrophierten Gebieten sei die Voraussetzung geschaffen worden, damit die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie einstelle. Ziel von Bund und Ländern sei es, bei der künftigen Ausgestaltung des Düngerechts das sogenannte Verursacherprinzip weiter zu stärken.
Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ sei gestartet. Dafür stünden insgesamt 900 Millionen Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2026 aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Die ersten Zuwendungsbescheide seien Ende Dezember 2022 bereits erteilt worden.
Das Eckpunktepapier „Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung“ sei am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung sei es, „gute Ernährungsweisen für alle so einfach wie möglich zu machen mit besonderem Fokus auf der Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen und einer Stärkung der pflanzenbetonten Ernährung“.