Schutzgebiete im Umfang von 2,12 Milliarden Euro gefördert
Berlin: (hib/VOM) Die KfW-Entwicklungsbank und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) haben zum Stichtag 31. Dezember 2021 209 Maßnahmen zur Förderung von Schutzgebieten finanziert. Das Gesamtvolumen belief sich auf Haushaltsmittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Höhe von 2.196,3 Millionen Euro, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4595) mitteilt. Alle Maßnahmen hätten eine mehr oder weniger starke, aber stets ausdrückliche Förderung von Schutzgebieten zum Ziel.
Den Weltnaturerbefonds (Legacy Landscape Fund, LLF) unterstütze die Bundesregierung seit dessen Gründung am 8. Dezember 2020 mit Haushaltsmitteln in Höhe von 182,5 Millionen Euro. Am LLF beteiligen sich laut BMZ Deutschland, Frankreich, private Stiftungen, Unternehmen und internationale Naturschutzorganisationen. Außerdem werde er von der EU-Kommission, dem Unesco World Heritage Center und der Weltnaturschutzunion IUCN unterstützt. Das Kuratorium des LLF habe bisher die Förderung von sieben Schutzgebiete genehmigt: Dazu gehören der Madidi-Nationalpark in Bolivien, der Gunung-Leuser-Nationalpark in Indonesien, der Odzala-Kokoua-Nationalpark in der Republik Kongo, der North-Luangwa-Nationalpark in Sambia, der Gonarezhou-Nationalpark in Simbabwe, der Central Cardamom Mountains Nationalpark in Kambodscha und der Iona-Nationalpark in Angola. Die Höhe beträgt der Antwort zufolge je Schutzgebiet eine Million US-Dollar. Bei den sieben genannten Gebieten laufe die Förderung über 15 Jahre und werde zu zwei Dritteln aus Mitteln des LLF und zu einem Drittel von privaten sowie philanthropischen Gebern finanziert.
Die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen erhalten nach eigener Darstellung regelmäßig Informationen über aktuelle Entwicklungen vor Ort, darunter auch Berichte und Vorwürfe möglicher sowie früherer Konflikte und Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise im grenzüberschreitenden Schutzgebiet Malawi-Sambia, im Ngorongo-Distrikt in Tansania, im Pendjaripark in Benin, im grenzüberschreitenden Park W Benin-Burkina Faso-Niger, im Bardyia-Nationalpark in Nepal und im Kahuzi-Biega Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo. Um negative Auswirkungen auf Menschenrechte in der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im Schutzgebietsmanagement zu verhindern, wendeten die KfW-Entwicklungsbank und die GIZ sogenannte Safeguard-Mechanismen auf der Basis international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards an.
Die Analyse möglicher negativer Wirkungen von Projektaktivitäten sowie spezielle Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Konflikten würden in die Projektkonzeption integriert, heißt es. Eine besondere Rolle spielten dabei die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen sowie unabhängige Beschwerdemechanismen. Wenn sie von möglichen Menschenrechtsverletzungen erfahre, so die Bundesregierung, kontaktiere sie die Partner und fordere eine Aufarbeitung sowie Korrektivmaßnahmen. Bislang seien keine Förderungen von Schutzgebieten aufgrund von Menschenrechtsverletzungen eingestellt worden. In Einzelfällen seien Zahlungen ausgesetzt und deren Wiederaufnahme davon abhängig gemacht worden, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden, heißt es in der Antwort.