Bessere Vereinbarkeit von Windanlagen und Drehfunkfeuern
Berlin: (hib/MIS) Durch eine Reihe von Maßnahmen ist seit Mitte 2020 eine wesentliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Windenergie und Funknavigationsanlagen erreicht worden, heißt es in einer Unterrichtung (20/5138) der Bundesregierung, aus der hervorgeht, dass es dadurch möglich wurde, im Jahr 2022 41 Anträge zur Errichtung von insgesamt 119 Windenergieanlagen in Anlagenschutzbereichen von UKW-Drehfunkfeuern zu genehmigen.
Dem Bericht zufolge sind mehrere Maßnahmen bereits umgesetzt beziehungsweise beschlossen worden: So seien die Anlagenschutzbereiche um 40 sogenannte Drehfunkfeuer von 15 km auf 7 km mehr als halbiert worden. Bis 2025 würden acht moderne Drehfunkfeuer störanfällige ältere Drehfunkfeuer ersetzen. Bis 2030 würden 19 von aktuell 52 Drehfunkfeuern abgebaut. Und seit dem 10. Oktober 2022 wende die Deutsche Flugsicherung (DFS) zudem eine neue Formel zur Berechnung von Störungen an, die die Genehmigungsfähigkeit von Windprojekten, so die Erwartung der Regierung, weiter erhöhen werde.