23.12.2022 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 772/2022

Ermittlungen wegen der Anschläge auf Pipelines

Berlin: (hib/MIS) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung von zwei Gaspipelines des Konsortiums „Nord Stream“ in der Ostsee am 26. September 2022. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4964) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/4303) hervor.

Weitere Details teilt die Bundesregierung unter Hinweis auf das Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen nicht mit.

Nach bisherigem Kenntnistand der Bundesregierung sind die Untersuchungen der Betreibergesellschaft der Nord Stream 1 noch nicht abgeschlossen. Erste Erkenntnisse ließen den Schluss zu, dass eine Reparatur der Röhren der Nord Stream 1 Pipeline technisch möglich sei, die Entscheidung darüber aber dem Eigentümer obliege.

Weiter erklärt die Regierung, über die ausgetretene Menge an Methan lägen ihr keine Informationen vor, eine Aussage über den Umfang der klimaschädigenden Auswirkung des Gasaustritts könne deshalb nicht getroffen werden.

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