Krankenkassen müssen Zusatzbeitrag kalkulieren
Berlin: (hib/PK) Angesichts der hohen Kosten im Gesundheitswesen sieht die Bundesregierung auch die Krankenkassen in der Pflicht. Es sei Aufgabe der selbstverwalteten Krankenkassen, im Rahmen ihrer Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 einen kostendeckenden Zusatzbeitragssatz zu kalkulieren, der die gesetzliche Mindestrücklage sowie die Zahlungsfähigkeit der Krankenkasse sicherstelle, heißt es in der Antwort (20/4950) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4652) der CDU/CSU-Fraktion.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der vom Bundesgesundheitsministerium auf Basis der Prognose des Schätzerkreises festgelegt wurde sowie die Ausgabenprognose des Schätzerkreises dienten den Krankenkassen als Orientierungsgröße. Darüber hinaus berücksichtige jede Krankenkasse individuelle Kostenrisiken bei der Haushaltsplanung. Die zuständigen Aufsichtsbehörden prüften die von den Krankenkassen aufgestellten Haushaltspläne und genehmigen die Zusatzbeitragssätze.