Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann aktuell noch keine konkreten Aussagen zu Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) machen. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/4940) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3783) zu der angekündigten Reform ausführt, führte das Bundesministerium für Bildung und Forschung „einen umfangreichen und im Ergebnis offenen Stakeholderprozess mit zahlreichen Akteuren der Wissenschaftslandschaft durch, um deren Expertise und Perspektiven in die Weiterentwicklung des WissZeitVG einzubeziehen“. Auf dieser Grundlage werde im Anschluss ein Referentenentwurf erarbeitet. „Davon unbenommen sieht der Koalitionsvertrag vor, das WissZeitVG auf Basis der Evaluation zu reformieren. Unter anderem sollen die Planbarkeit und die Verbindlichkeit in der Postdoc-Phase deutlich erhöht und frühzeitiger Perspektiven für alternative Karrieren von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geschaffen werden“, heißt es in der Antwort weiter.