Erste Bilanz des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Berlin: (hib/EMU) In einer Unterrichtung (20/4861) bilanziert die Bundesregierung zum ersten Mal das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das seit dem 1. Januar 2021 den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) regelt. Mit dem Brennstoffemissionshandel wurde auf nationaler Ebene eine CO2-Bepreisung für sämtliche fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt.
Bis zum 30. September 2022 mussten die zur Teilnahme am nEHS verpflichteten Unternehmen ihre gekauften nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in Höhe der berichteten Emissionen im nEHS-Register abgeben. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) wurden für das erste Berichts- und Abgabejahr 2021 rund 1.640 von insgesamt circa 1.670 BEHG-Verantwortlichen (rund 98 Prozent) nEZ in Höhe der von ihnen berichteten Menge an CO2-Emissionen abgegeben. Damit übersteigt die für das Jahr 2021 abgegebene Menge an nEZ die in der BEHV-Novelle vorgesehene jährliche Emissionsmenge für das Verpflichtungsjahr 2021 um rund fünf Millionen Tonnen CO2, heißt es in der Unterrichtung.