AfD: Keine Gendersprache in Bundestagsdrucksachen
Berlin: (hib/VOM) Drucksachen, die im Plenum oder den Ausschüssen des Deutschen Bundestages behandelt werden, sollten nicht in sogenannter Gendersprache abgefasst werden dürfen. In einem Antrag (20/4898), den der Bundestag nach heutiger erster Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überweisen soll, verlangt die AfD-Fraktion ein entsprechendes Verbot in der Geschäftsordnung des Bundestages. Konkret will sie, dass „insbesondere Gesetzentwürfe und Anträge“ in „klarer, verständlicher und einfach lesbarer Schreibweise“ abgefasst werden müssten. Vor allem Sternchen, Doppelpunkte und Binnen-I sollten nicht verwendet werden dürfen.
Wie es in dem Antrag heißt, halte sich die Bundestagsverwaltung beim Umgang mit Vorlagen der Fraktionen an das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“. Allerdings korrigierten die Verwaltungsmitarbeiter Gendersterne, Quer- oder Bindestriche in Texten nicht mehr, weil sich die Gesellschaft für deutsche Sprache noch nicht abschließend entschieden habe, wie mit dem Einzug des sogenannten Gender Mainstreaming in die Sprache umzugehen sei. In der Vergangenheit habe der Parlamentarische Dienst diese Sprachformen korrigiert, bevor die Vorlagen zu offiziellen Bundestagsdrucksachen geworden seien. Lediglich der Titel solle noch eine im Zusammenhang mit der Tagesordnung des Plenums vorlesbare Form aufweisen. Dieses Vorgehen lehnt die Fraktion ausdrücklich ab und will deshalb die Pflicht zur „Anwendung einer klaren und verständlichen Schreibweise“ in der Geschäftsordnung verankern.