CDU/CSU: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verschieben
Berlin: (hib/EMU) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/4876) die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Start des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2025 verschiebt. Die deutschen Unternehmen seien gegenwärtig nicht nur angesichts der Nachwirkungen der Corona-Pandemie, sondern auch durch die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine „in ungeahnter Weise belastet“ schreibt die Unionsfraktion: „In einer Zeit, in der diese Verwerfungen schon jetzt zu tiefgreifenden Lieferkettenstörungen führen, bedarf es umso mehr eines regulatorischen Innehaltens und einer Aussetzung der Anwendung des LkSG“, befinden die Abgeordneten.
Zudem sollte für die Zeit nach der Krise die praktische Umsetzung des LkSG verbessert werden, um Unternehmen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Außerdem soll in den Verhandlungen mit der EU dafür Sorge getragen werden, dass bei der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie keine gegenüber dem LkSG verschärften Regelungen und zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen eingeführt werden.
Der Antrag soll am Donnerstagnachmittag im Plenum beraten werden.