AfD-Vorstoß zum Abbau von Steuervorteilen abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion (20/4667) zur Abschaffung von aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Steuervorteilen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten abgelehnt. Für den Antrag stimmte in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung nur die AfD-Fraktion. Ale anderen Fraktionen lehnten ab. Allerdings sehen mehrere Fraktionen Handlungs- und Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nach Angaben der AfD-Fraktion unterliegen die hoheitlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten keiner Besteuerung. Dagegen würden Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit unter anderem der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Zum Wirtschaftsbetrieb würden die Werbesendungen und der Verkauf von Programmrechten gehören, durch die Einnahmen von über 600 Millionen Euro erzielt werden würden. Für die Besteuerung seien verschiedene Pauschalierungsregelungen geschaffen worden. Private Rundfunkanbieter müssten hingegen ihre tatsächlichen Erträge versteuern. Die AfD-Fraktion fordert in dem Antrag die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen.
Die SPD-Fraktion erklärte in der Aussprache, sie stehe zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zu einem starken Angebot. Es gebe keinen Bedarf, sowohl die Pauschalierung der Besteuerung zu ändern als auch keinen Bedarf, die Verwaltungsregeln auf die gesetzliche Ebene zu heben. Es solle nicht zu einer Komplizierung der Besteuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Erlöse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienten neben den Rundfunkgebühren der Finanzierung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Programmangebots. Über Reformen müsse geredet werden. Und diese Debatte finde auch statt. Die Fraktion bezweifelte, dass es sich bei den von der AfD-Fraktion kritisierten Besteuerungsverfahren um ungerechtfertigte Steuervorteile handele. Es dränge sich vielmehr der Verdacht auf, dass die AfD-Fraktion versuchen wolle, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren.
Die FDP-Fraktion sah „großen Reformbedarf“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch in dem von der AfD-Fraktion angesprochenen Bereich. Notwendig sei eine jedoch eine große Strukturreform.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, sie werde die auf einem älteren Bundesrechnungshofbericht Bezug nehmenden Forderungen der AfD ablehnen. Sie kritisierte aber die Pauschalierungsregelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, während jeder einfache Kioskbesitzer seine Einnahmen und Ausgaben darlegen müsse. Auch die Steuerpauschalierung für Landwirte sei in Frage gestellt worden, die für die Rundfunkanstalten jedoch nicht. Die Privilegien, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk genieße, müssten vom Bundesministerium der Finanzen überprüft werden.
Die AfD-Fraktion erklärte, von Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk könne wohl kaum die Rede sein. AfD-Vertreter würden so gut wie gar nicht zu Sendungen eingeladen, obwohl die AfD bei der Bundestagswahl zehn Prozent der Stimmen erzielt habe. Durch die Steuervorteile diskreditiere sich der öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst, zumal er bei der Eintreibung seiner Gebühren noch staatliche Unterstützung habe. Die Staatsferne sei nicht gegeben.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ab. Die notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien nicht in der Steuerpolitik zu sehen, sondern bei der Programmgestaltung oder der fortschreitenden Tendenz der Kommerzialisierung. Reformbedarf gebe es auch bei Gremien und der Vergütung von Spitzenjobs im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Linksfraktion erklärte, sie stehe für nachhaltiges Wirtschaften, was auch sparsamen Umgang mit dem Geld der Gebührenzahler bedeute.