Agrar-Ausschuss beschließt zwei öffentliche Anhörungen
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch auf Termine für zwei öffentliche Anhörungen geeinigt. Zum einen ist am Montag, 16. Januar 2023, in der Zeit vom 12 bis 14 Uhr, der Entwurf der Bundesregierung zu einem Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung (20/4822) Thema im Ausschuss. Durch das Gesetz sollen Nutztiere bessere Lebensbedingungen erhalten und der Verbraucherschutz durch mehr Transparenz erhöht werden. Den Anfang für die geplante Kennzeichnung soll ab dem Jahr 2023 frisches Schweinefleisch machen, weitere Stufen sollen folgen.
Zum anderen geht es am Montag, 6. Februar 2022, von 15 bis 17 Uhr um einen Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (20/3487). Die Abgeordneten fordern, dass die „Erreichung umweltpolitischer Ziele in der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Sicherstellung der ernährungspolitischen Souveränität in der Europäischen Union maßvoll und praxistauglich sein“ müssten. Bei Vorschriften zur Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln müsse Bedarfsgerechtigkeit und Effizienz im Vordergrund stehen und nicht die pauschale Reduktion. Grundsätzlich sei dafür einzutreten, die Belastung der Umwelt durch einen umfassenden Ansatz aus Innovationen in Züchtung, Pflanzenschutz, Digitalisierung und anderen Bereichen zu minimieren, zudem solle in landschaftlichen Schutzgebieten und Natura-2000-Gebieten kein generelles Verbot von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Zu beiden Anhörungen sollen je acht Sachverständige zugelassen werden, beide Sitzungen sollen vom Parlamentsfernsehen übertragen werden.