Regierung will EU-Instrumente auf „Zufallsgewinne“ anwenden
Berlin: (hib/EMU) Die Bundesregierung plant laut eigenen Angaben, die abgeschöpften Mittel aus der Erlösobergrenze für Stromerzeuger und aus der sogenannten Solidarity Contribution, beides EU-Instrumente, „im Wesentlichen“ an die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zurückzugeben. Das geht aus einer Antwort (20/4796) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3995) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die konkrete Umsetzung beziehungsweise Ausgestaltung werde derzeit im Rahmen der geplanten „Strompreisbremse“ erarbeitet.
Auf Nachfrage der Abgeordneten zu einer möglichen Inflationssteigerung durch die Instrumente antwortet die Bundesregierung, dass sie nicht der Auffassung sei, dass durch die Maßnahmenvorschläge der Verordnung die Nachfrageseite ausgeweitet und die Inflation noch weiter angetrieben würde: „Die Maßnahmen sind insgesamt darauf ausgerichtet, die Nachfrage einzuschränken und den Preisdruck zu mildern.“
Auf die Frage, welche EU-Staaten bereits „Zufallsgewinne“ im Zuge der Energiekrise abschöpften, heißt es, dass es „verschiedene Formen von Abschöpfungsmechanismen“ unter anderem in Italien, Spanien und Griechenland beschlossen worden seien, jedoch noch nicht genügend Informationen für eine Bewertung durch die Bundesregierung vorlägen.