Versorgung von Patienten mit Medizinal-Cannabis
Berlin: (hib/PK) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 119 Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis für die Einfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken gestellt worden. Das geht aus der Antwort (20/4755) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4460) der Linksfraktion hervor. Davon wurden 115 Anträge positiv beschieden.
2021 wurden den Angaben zufolge rund 9 Tonnen und im ersten Halbjahr 2022 rund 5,4 Tonnen medizinisches Cannabis in Form von Blüten an Apotheken geliefert. Von Januar bis September 2022 wurden rund 8,4 Tonnen Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken an Apotheken geliefert. Im selben Zeitraum hat die deutsche Cannabisagentur etwa eine Tonne aus dem Anbau aus Deutschland erworben.
Wie es in der Antwort weiter heißt, sind die Beratungen der Bundesregierung über eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken noch nicht abgeschlossen. Bei den Beratungen werde berücksichtigt, dass weiterhin eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung von Patienten mit Cannabis zu medizinischen Zwecken sicherzustellen ist.