01.12.2022 Kultur und Medien — Antrag — hib 717/2022

Kritik am Europäischen Medienfreiheitsgesetz

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen fordern Nachverhandlungen zum geplanten Europäischen Medienfreiheitsgesetz. In einem gemeinsamen Antrag (20/4682) fordern SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Bundesregierung auf, die vom Bundesrat am 25. November 2022 in einer Subsidiaritätsrüge vorgebrachten Kritikpunkte am Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU in den Verhandlungen mit der EU-Kommission vorzubringen. Zu prüfen sei vor allem, ob die Ziele des Rechtsaktes nicht auch durch eine Richtlinie statt einer Verordnung erreicht werden können.

Die Koalitionsfraktionen unterstützen zwar die von der EU-Kommission angestrebten Ziele, insbesondere die Stärkung von Medienunabhängigkeit und Medienpluralismus, ausdrücklich. So seien in der Vergangenheit verschiedene Fälle von staatlicher Einflussnahme, Kontrolle und Einschüchterung von Medienschaffenden öffentlich geworden, heißt es in dem Antrag. Der Wunsch der EU-Kommission, dieser kritischen Entwicklung und antidemokratischen Tendenz durch vielfältige und freie Medien entgegenzusteuern, sei gut und richtig. Allerdings gehe der Verordnungsvorschlag an einigen Stellen über das erforderliche Maß hinaus, um den Missständen in einigen Mitgliedsstaaten zu begegnen

SPD, grüne und FDP verweisen zudem darauf, dass die Kultur- und Medienhoheit in der Kompetenzhoheit der Mitgliedstaaten und in Deutschland bei den Bundesländern liege. Gerade diese Aufteilung stärke und fördere die kulturelle Vielfalt Europas auf der Basis gemeinsamer Regeln und Werte, argumentieren die Fraktionen. Darüber hinaus werde der Grundsatz der Staatsferne von Medien in Deutschland besonders geschätzt und überprüft. Die bestehende dezentrale, staatsferne und unabhängige Medienaufsicht für private Medien durch 14 Landesmedienanstalten sei eine gute und bewährte Aufsichtsform. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde über pluralistische Aufsichtsgremien kontrolliert, deren Mitglieder die Gesellschaft in Deutschland in seiner Breite und Vielfalt abbilden.

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