01.12.2022 Finanzen — Antrag — hib 713/2022

AfD gegen Steuervorteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Berlin: (hib/HLE) Ungerechtfertigte Steuervorteile für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollen abgeschafft werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/4667). Darin heißt es, dass die Rundfunkanstalten neben der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben auch wirtschaftlich tätig sein. Zum Wirtschaftsbetrieb würden die Werbesendungen und der Verkauf von Programmrechten gehören, durch die Einnahmen von über 600 Millionen Euro erzielt werden würden.

Während die hoheitlichen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten keiner Besteuerung unterliegen würden, würden Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit unter anderem der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Dafür seien verschiedene Pauschalierungsregelungen geschaffen worden. Zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten würden etwa nur 16 Prozent der Werbeeinnahmen und 25 Prozent der Einnahmen aus der Programmverwertung der Körperschaftsteuer unterliegen. Private Rundfunkanbieter müssten hingegen ihre tatsächlichen Erträge versteuern.

Die Pauschalierung der Werbeeinnahmen sei im Jahr 2001 durch das Körperschaftsteuergesetz festgelegt worden. Die Pauschale von 16 Prozent sei seitdem unverändert geblieben. Der Bundesrechnungshof habe bereits im Jahr 2015 darauf hingewiesen, dass diese Pauschale um etwa 2,5 Prozentpunkte angehoben werden müsste, um unzulässige Steuervorteile zu vermeiden. Für die Pauschale im Bereich der Programmverwertung fehle eine gesetzliche Grundlage völlig.

Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Gewinne aus der Programmverwertung der Öffentlich-Rechtlichen zu schaffen und außerdem dafür zu sorgen, dass gegenüber privaten Rundfunkanbietern keine Wettbewerbsvorteile für Rundfunkanstalten entstehen, sobald diese nicht-hoheitlichen Tätigkeiten nachgehen. Dafür müsse unter anderem die Pauschale von 16 Prozent der Werbeeinnahmen bei der Körperschaftsteuer um mindestens 2,5 Prozentpunkte angehoben werden. Auch die Möglichkeit zum Abzug der Gewerbesteuer durch die Rundfunkanstalten müsse abgeschafft werden, weil dadurch ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen würden.

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