Minister Buschmann: 100 Prozent digitale Aktenführung im BMJ
Berlin: (hib/LBR) Über Digitalprojekte im Bundesministerium der Justiz (BMJ), die elektronische Akte und digitale Workflows hat der Ausschuss für Digitales in seiner 23. Sitzung mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) diskutiert. Buschmann berichtete, dass das BMJ bei 100 Prozent digitaler Aktenführung sei und als erstes Haus digitale Workflows etabliert habe. Bei der Einführung der elektronischen Akte und der synergetischen Nutzung berate man auch andere Ministerien. Hinsichtlich der Umsetzung der elektronischen Akte gehe er für sein Haus davon aus, bereits zwei Jahre vor Ablauf der gesetzlichen Frist , dem 1. Januar 2026, den Auftrag erledigt zu haben. Er freue sich zudem, dass das Vorhaben zur digitalen Verkündung von Gesetzen gelungen sei.
Die Themen digitale Bürgerrechte und der grundrechtliche Schutz der digitalen Privatsphäre seien für das BMJ von besonderer Bedeutung. Zu den umstrittenen „Chatkontrolle“-Plänen der Europäischen Kommission stellte Buschmann klar, dass die Bundesregierung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen stehe und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften bekämpfen wolle. Anlasslose Inhaltskontrollen und das systematische Aufhebeln der Verschlüsselung seien jedoch inakzeptabel.
Mit diesem Thema wird sich der Ausschuss voraussichtlich im März 2023 in einer öffentlichen Anhörung befassen. Mit Blick auf die Vorratsdatenspeicherung betonte Buschmann, seiner Auffassung nach könne nur anlassbezogen gespeichert werden. Bezogen auf die Anwendung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sagte Buschmann, dies gelte und werde durchgesetzt. Er sei stolz, dass es gegenüber dem Messaging-Dienst Telegram gelungen sei, durchzusetzen, extremistische Kanäle mit Bezug auf deutsches Recht zu schließen.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion fragte nach den Anstrengungen des Ministeriums beim Thema Open Data und dem Stand der Ressortabstimmung bei der „Chatkontrolle“. Eine Abgeordnete der Unionsfraktion fragte nach Details zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz und dem Bereich Legal Tech. Nach dem Stand des Digitalen Gewaltschutzgesetzes erkundigte sich eine Grünen-Vertreterin.
Ein FDP-Abgeordneter fragte nach den Erfahrungen mit Online-Gründungen und der Notar-App. Details zum Pakt für den digitalen Rechtsstaat und die angestrebte Bundes-Justiz-Cloud wollte eine Vertreterin der AfD-Fraktion erfahren. Eine Vertreterin der Linksfraktion erkundigte sich unter anderem nach der Anwendung des NetzDG auf den dezentral organisierten Mikroblogging-Dienst Mastodon.