Ja zu Gesetzentwurf zum Ausbau erneuerbarer Energien
Berlin: (hib/JOH) Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke hat der Bauausschuss am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (20/4227) in der vom Ausschuss geänderten Form gebilligt. Union und AfD votierten gegen die Vorlage, die den schnelleren Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen und die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien forcieren und die Hürden für die Gas-, Strom- und Wärmeproduktion von Bioenergieanlagen absenken will. So soll unter anderem die bestehende Kapazitätsgrenze für Biogasanlagen im Außenbereich bis Ende 2024 ausgesetzt werden. Überschüssiger Strom von Windenergieanlagen soll zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden können. Die Länder werden darüber hinaus ermächtigt, Tagebaufolgeflächen grundsätzlich für die Belegung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien öffnen zu können.
Über den Gesetzentwurf stimmt der Bundestag morgen in zweiter und dritter Lesung ab.
In einer öffentlichen Anhörung hatten am Montag zahlreiche Experten Nachbesserungen an dem Entwurf vorgeschlagen, die der Ausschuss teilweise berücksichtigt hat. So nahm er einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, in der unter anderem die Abstandsregelung für Windenergieanlagen neu definiert wird. Künftig soll der Abstand eines Windrads zu einem Wohnhaus mindestens zweimal so groß sein, wie das Windrad hoch ist („2h-Regelung“). Die Bundesregierung hatte pauschal einen Mindestabstand zu nächsten Wohnbebauung von mindestens 300 Metern vorgeschlagen. Die Unionsfraktion scheiterte im Ausschuss mit einem Änderungsantrag zur Abstandsregelung, in dem sie das Dreifache der Anlagenhöhe gefordert hatte („3h“).
Ein Vertreter der Fraktion machte deutlich, dass die Union dem Entwurf mit einer Einigung auf die 3h-Regelung zugestimmt hätte. Die meisten Windkraftanlagen hätten heute eine Höhe von mindestens 200 Metern, das bedeute laut 2h einen Mindestabstand von 400 Metern zur Wohnbebauung. Dies könne die Akzeptanz der Technologie in der Bevölkerung erheblich einschränken, warnte er.
Auch die FDP erklärte, 3h wäre ihr lieber gewesen. Allerdings merkte ein Abgeordneter an, dass die „optische Bedrängung“ durch Windräder die letzte Prüfkategorie im Genehmigungsverfahren sei. Zum Schutz der Bürger und ihrer Gesundheit greife vorher bereits das Emissionsschutzgesetz. 2h in Bezug auf die optische Bedrängung bedeute daher nicht, dass die Windräder plötzlich vor der Haustür stehen. Darüber hinaus betonte der FDP-Abgeordnete, seine Fraktion bewerte das Gesetz positiv, könne sich aber bei Wasserstoff und Biogas weitergehende Regelungen vorstellen.
Eine Vertreterin der SPD-Fraktion sagte, die Koalitionsfraktionen hätten aus der kleinen Novelle der Bundesregierung zu Erneuerbaren Energien eine große gemacht. Dabei hätten sie Vorschläge des Bundesrates und verschiedener Experten aufgegriffen, um den Ausbau weiter zu erleichtern und zu beschleunigen. Unter anderem sollen nun auch Freiflächen entlang von Schienen und Autobahnen für den Bau von Photovoltaikanlagen privilegiert werden.
Seitens der Grünen hieß es, die Gesetzesnovelle bringe die Länder beim Ziel, bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie auszuweisen, deutlich voran und bedeute eine riesigen Schub für die Erneuerbaren. Die 2h-Regelung begrüße ihre Fraktion ausdrücklich, da sie mehr Windenergieanlagen ermögliche. Künftig solle überschüssiger Strom am Ort der Windenergieanlage auch zur Produktion von Wasserstoff genutzt werden können. Hier müsse sich zeigen, inwiefern das wirtschaftlich umsetzbar sei.
Ein Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf Expertenstimmen, wonach Wasserstoffanlagen mit erheblichen Sicherheitsrisiken behaftet seien. Ihr Schutz, aber auch die Herstellung von Wasserstoff aus überschüssiger Windenergie, sei mit hohem Aufwand und Kosten verbunden und werde die Strompreise weiter verteuern. Mit Blick auf die 2h-Regelung warf er der Bundesregierung vor, den Schutz der Bevölkerung hintenanzustellen. Selbst 3h und damit ein Abstand von 600 Metern zu einem Wohnhaus sei bei einem 200 Meter hohen Windrad zu gering.
Eine Abgeordnete der Linksfraktion betonte, die Änderungen der Koalitionsfraktionen hätten die Vorlage deutlich verbessert. Kritisch wertete sie jedoch, dass für den Windenergieausbau ausgewiesene Tagebauflächen pauschal auf den Flächenbeitrag angerechnet werden sollen, nicht aber die tatsächlich bebaute Fläche. Auch hätte die Bundesregierung auf eine Mindestabstandsregelung bei der optischen Beeinträchtigung verzichten können, da Wohngebiete bereits durch das Emissionsschutzgesetz ausreichend geschützt seien.