Klima-Ausschuss berät über Energiepreisbremsen
Berlin: (hib/MIS) Am Mittwoch, den 30. November 2022 haben die Abgeordneten im Ausschuss für Energie und Klimaschutz den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (20/4685) beraten. Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, für die soziale Infrastruktur sowie für Unternehmen abfedern, wie es in dem Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP heißt. Flankierend soll durch ein gesondertes Gesetz eine einmalige Entlastung für Kunden von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme für Dezember 2022 umgesetzt und parallel mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (20/4683) eine zu der Strompreisbremse vergleichbare Gaspreisbremse eingeführt werden.
Die SPD nannte das Vorhaben einen großen Schritt in die Richtung einer Entlastung - in ganzer Breite, nicht bei einzelnen, schnell und administrierbar. Die Union hingegen sieht es kritisch, dass auch der Einkommensmillionär entlastet werde und hält es für fraglich, ob das Gesetz in der vorgesehenen Zeit umsetzbar und sicherzustellen sei, dass unter dem Preisdeckel liegende Marktpreise von den Unternehmen auch an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Grünen begrüßten, dass krasse Härten damit vom Tisch seien, ohne dass man als Verbraucher etwas tun müsse - das Geld werde ohne Antrag ausgezahlt. Für die AfD handelt es sich um einen weiteren Entwurf eines schlechten Gesetzes der Ampelkoalition, die stattdessen der Energieknappheit durch eine Ausweitung des Angebots begegnen und Kohle- und Atomkraftwerke nutzen sollte. Der FDP ist wichtig, dass es ein Auslaufdatum für die Preisbremsen gebe. Die Linke hält zwar die Bremse für nötig, hätte sich aber gewünscht „dass unten mehr und oben weniger ankommt“. Die nötigen Daten lägen anders als von der Regierung behauptet durchaus vor.
Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Ausschuss, am kommenden Dienstag, den 6. Dezember 2022 eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen.