Völkerrechtlicher Status der Westsahara weiter ungeklärt
Berlin: (hib/AHE) Der endgültige völkerrechtliche Status der Westsahara ist weiterhin ungeklärt. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/4495) auf eine Kleine Anfrage (20/4069) der Fraktion Die Linke schreibt, unterstütze sie unverändert die Bemühungen der Vereinten Nationen, „auf der Basis der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats zu einer gerechten, praktikablen, dauerhaften und für alle Seiten akzeptablen Lösung des Konflikts zu gelangen“.
Marokko habe im Jahr 2007 mit seinem Autonomie-Plan einen wichtigen Beitrag eingebracht, um zu einer politischen Lösung zu kommen. „In der Deutsch-Marokkanischen Gemeinsamen Erklärung vom 25. August 2022 bekräftigten Deutschland und Marokko die Unumgänglichkeit der Vereinten Nationen und drückten ihre Unterstützung für den Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, und seine Bemühungen, den politischen Prozess voranzubringen, aus“, schreibt die Bundesregierung. Der VN-Sicherheitsrat habe in der Resolution 2602 vom 29. Oktober 2021 auf den im Jahr 2007 von Marokko vorgestellten Autonomie-Plan Bezug genommen und Marokkos „ernste und glaubwürdige Bemühungen“ begrüßt.
Marokko betrachte die Westsahara als integralen Bestandteil des eigenen Staats- und Hoheitsgebietes, heißt es in der Antwort weiter. Kritik an dieser Auffassung werde als Infragestellung der territorialen Integrität wie auch der Souveränität Marokkos aufgefasst, behördlich hingegen nicht per se unter Strafe gestellt.