28.11.2022 Verkehr — Antwort — hib 692/2022

Regierung nimmt zu Wartezeiten auf Fahrprüfung Stellung

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung sind nach eigener Aussage die aktuellen, regional stark unterschiedlich ausgeprägten Verzögerungen bei der Erlangung von Prüfterminen für Bewerber um eine Fahrerlaubnis bekannt. Aufgrund der im Grundgesetz vorgesehenen Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten sei es aber Aufgabe der Länder, die Einhaltung der den Technischen Prüfstellen von TÜV und DEKRA übertragenen Aufgaben, zu denen auch die Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung gehöre, zu kontrollieren, heißt es in den Vorbemerkungen zur Antwort der Regierung (20/4491) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4269). Die Bundesregierung führe gleichwohl kontinuierlich Gespräche mit Ländern sowie den Technischen Prüfstellen von TÜV und Dekra und wirke im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten auf eine Lösung hin.

Des Weiteren habe die Bundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Anfang 2023 erste Eckpunkte für eine Reform der Stellung des TÜV erarbeiten werde. Die Diskussion über eine Reform der Ausbildung für Fahrprüferinnen und Fahrprüfer fließe in die Beratungen mit ein, wird mitgeteilt.

Probleme mit den Wartezeiten auf die Prüfungstermine gibt es laut Bundesregierung auch in anderen europäischen Staaten. In Großbritannien hätten sich die Wartezeiten auf einen Termin zur theoretischen Prüfung beispielsweise von 42 auf 126 Tage (plus 300 Prozent), in Schweden auf 90 Tage (plus 1.800 Prozent), in den Niederlanden um 250 Prozent, und in Norwegen um 4.500 Prozent auf etwa 50 Tage erhöht.

Als Grund für die längeren Wartezeiten werde der durch befristete Lockdown-Maßnahmen und Kapazitätsbegrenzungen sowohl des Prüfungssystems als auch der Ausbildungssysteme entstandene Rückstau angeführt. Zusätzlich zu diesem erhöhten Mehrbedarf trage ein erhöhter Krankenstand - maßgeblich ebenfalls als direkte Auswirkung der Pandemie - dazu bei, dass der Rückstau nicht schnell genug abgebaut werden könne. Außerdem würden nicht bestandene Prüfungen beziehungsweise fehlende Prüfungsreife von Prüfungskandidaten in nicht unerheblichen Ausmaß Kapazitäten an Prüfungsterminen binden, heißt es in der Antwort.

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