Europäische Säule sozialer Rechte
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung bekennt sich zu den Zielen, der Strategie und der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) in Deutschland. Das betont sie in einer Antwort (20/4489) auf eine Kleine Anfrage (20/4070) der AfD-Fraktion.
Darin schreibt die Regierung: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, insbesondere der ökologischen und digitalen Transformation sowie des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und deren möglichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme, ist ein koordinierter Ansatz in der Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU wichtig, um zu einem inklusiveren Wachstum und zu einer krisenresistenten Funktionsweise des Binnenmarkts und der Wirtschafts- und Währungsunion beizutragen. Die ESSR leistet somit einen Beitrag dazu, dass die Beschäftigungs- und Sozialpolitik in jedem einzelnen Mitgliedstaat ihre Schutz- und Stabilisierungsfunktion ausüben kann.“
Die ESSR enthält in drei Kapiteln 20 Rechte und Grundsätze zum Arbeitsmarkt und zu Beschäftigungsbedingungen sowie zum Arbeits- und Beschäftigungsrecht. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert: Chancengleichheit, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz und soziale Inklusion. Die ESSR wurde von den drei EU-Organen 2017 auf dem Sozialgipfel in Göteborg proklamiert.