Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung wird unterstützt
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Mit der öffentlichen Petition (ID 76034) wird ein gesetzliches Lebensmittel-Wegwerfverbot gefordert. Dies braucht es aus Sicht des Petenten schon deshalb, „weil etwa 500.000 Kinder in Deutschland immer wieder Hunger leiden, was damit zu großen Teilen vermeidbar wäre“. In seiner Eingabe verweist er auf eine Regelung in Frankreich, wonach Händler nach einem Anfang Februar 2016 beschlossenen Gesetz unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren müssten. Die Bundesregierung, so kritisiert er, plane ein solches Wegwerf-Verbot jedoch nicht.
Für die Einführung einer gesetzlichen Regelung besteht jedoch auch aus Sicht des Petitionsausschusses „angesichts des bewussten Umgangs mit Lebensmitteln in Deutschland“ kein Bedarf. Seit vielen Jahren sei es in Deutschland gefestigte Praxis von zahlreichen Supermärkten, freiwillig unverkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel an die Tafeln abzugeben, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Darüber hinaus arbeiteten viele Verkaufsstellen des Lebensmittelhandels bereits mit neuen sozialen Bewegungen, wie Foodsharing, zusammen.
Bezüglich der in der Petition erwähnten gesetzlichen Regelung in Frankreich weisen die Abgeordneten darauf hin, dass dort eine Pflicht bestehe, überschüssige Lebensmittel einer karitativen Einrichtung anzubieten. Dazu sei der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung nachzuweisen. Ein entsprechendes Angebot könne allerdings aus beschränkten Aufnahmekapazitäten auch abgelehnt werden. In Deutschland entstünden zudem relativ gesehen deutlich weniger Lebensmittelabfälle im Handel als in Frankreich. 2020 seien in Deutschland sieben Prozent der Lebensmittelabfälle in diesem Sektor angefallen - in Frankreich im Jahr 2019 14 Prozent.
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag schreibt der Petitionsausschuss: SPD, Grüne und FDP hätten sich auf ein Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung verständigt. Beabsichtigt sei, dass gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduziert, haftungsrechtliche Fragen geklärt und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden ermöglicht werden sollen.
Mit dem Ziel, die Weitergabe überschüssiger verzehrfähiger Lebensmittel zu verbessern, arbeite das BMEL derzeit im Rahmen des Dialogforums Handel mit den Unternehmen des Groß- und Einzelhandels an einer entsprechenden Zielvereinbarung, heißt es in der Beschlussempfehlung. Vorgesehen sei unter anderem eine Verpflichtung für Handelsunternehmen, überschüssige, noch verzehrstaugliche Lebensmittel zum Beispiel einer Tafel im Rahmen entsprechender Kooperationen zur Abholung anzubieten. Die unentgeltliche Weitergabe nicht mehr verkaufs- aber verzehrfähiger Lebensmittel an Verbraucherinnen und Verbraucher im Markt soll der Vorlage zufolge als eine optionale Maßnahme aufgenommen werden. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die Petition geeignet, in diesbezügliche Überlegungen und politische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.