17.11.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 667/2022

Inhaftierung von Oliver Janich auf den Philippinen

Berlin: (hib/AHE) Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte kann die Bundesregierung keine Auskunft erteilen, ob dem im August 2022 auf den Philippinen inhaftierten deutschen Staatsbürger Oliver Janich ein Verstoß gegen das Passgesetz vorgeworfen wird. „Eine öffentliche Bekanntgabe der personenbezogenen Daten und deren anschließende Veröffentlichung würden das zu schützende Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen“, heißt es in der Antwort (20/4265) auf eine Kleine Anfrage (20/4039) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf die Inhaftierung des Journalisten Oliver Janich“. Dazu gehöre auch die Frage, ob passbeschränkende Maßnahmen verhängt wurden und ob die Bundesregierung im Fall von Oliver Janich einen etwaigen Verstoß gegen das Passgesetz geprüft hat.

Die Anordnung von Haft in oder Abschiebungen von den Philippinen erfolge durch die philippinischen Behörden und richte sich nach philippinischem Recht. Dementsprechend obliege die Prüfung der Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen den philippinischen Behörden. Die Bundesregierung prüfe in solchen Fällen die Rechtmäßigkeit nicht. „Wenn die Auslandsvertretungen Kenntnis von der Inhaftierung einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit erhalten, wird eine konsularische Betreuung angeboten, wie auch vorliegend der Fall“, schreibt die Bundesregierung.

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