AfD will Trennung von Amt und Mandat
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Trennung von Amt und Mandat“ (20/4290) vorgelegt, der auf eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes zielt. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es dem Grundsatz der Gewaltenteilung widerspreche , wenn Mitglieder der Regierung gleichzeitig Mitglieder des Parlaments sind. Es sei die Aufgabe der Abgeordneten, die Regierung zu kontrollieren. Bei einer „personellen Verquickung von Abgeordnetem und Minister“ sei diese Kontrolle außer Kraft gesetzt. In Deutschland seien die Mitglieder der Bundesregierung jedoch in der Regel zugleich auch Mitglieder des Bundestages.
Der Gesetzentwurf sieht daher vor, das Grundgesetz um den Satz „Die Mitglieder der Bundesregierung können nicht gleichzeitig dem Deutschen Bundestag angehören“ zu ergänzen. Damit soll der Begründung zufolge die Trennung von Amt und Mandat verbindlich für die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages in der Verfassung verankert werden.