Veröffentlichung sensibler Daten im Handelsregister
Berlin: (hib/SCR) Die CDU/CSU-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/4214) die „Veröffentlichung sensibler Daten im Handelsregister“ infolge der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie. Wie die Abgeordneten ausführen, können seit dem 1. August 2022 „ alle Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister und elektronisch verfügbarer Dokumente kostenfrei, sofort und ohne Anmeldung und Registrierung eingesehen werden“. „Gemäß Medienberichten wurde im Handelsregister aber eine erhebliche Anzahl vertraulicher und sensibler persönlicher Daten entdeckt“, heißt es weiter. Von der Bundesregierung will die Fraktion nun wissen, ob ihr der Vorgang bekannt, welche Details sie kennt, welche Möglichkeit Betroffene haben, die Daten entfernen zu lassen, ob solche Daten auch in anderen Registern zu finden sind und was die Bundesregierung als Gegenmaßnahmen plant.