Etat 2023: 21,46 Milliarden Euro für Bildung und Forschung
Berlin: (hib/HAU) Der Etat für das Bundesministerium für Bildung und Forschung verzeichnet im Rahmen der Haushaltsberatungen einen Mittelaufwuchs um 891,1 Millionen Euro. Damit stehen Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) für 2023 insgesamt 21,46 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/3100) hatte noch Ausgaben in Höhe von 20,57 Milliarden Euro vorgesehen (Soll 2022: 20,38 Milliarden Euro). Keine größeren Veränderungen gab es im parlamentarischen Verfahren bei den Verpflichtungsermächtigungen. Hier sind für die kommenden Haushaltsjahre 6,45 Milliarden Euro eingeplant.
Eine der wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf ist die Umsetzung der geplanten Einmalzahlung für Studierende, Fach- sowie Berufsschülerinnen und -schüler in Höhe von 200 Euro. Dafür sind im Einzelplan nunmehr 700 Millionen Euro eingeplant. Weitere Anpassungen gehen beispielsweise auf die Ergebnisse der Wirtschaftsplanverhandlungen der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zurück.
Zur Umsetzung des Heizkostenzuschusses II sind zudem die Ansätze für BAföG für Schülerinnen und Schüler mit 763 Millionen Euro um 20 Millionen Euro (Soll 2022: 701,5 Millionen Euro) sowie für Studierende mit 1,81 Milliarden Euro um 108 Millionen Euro (Soll 2022: 1,47 Milliarden Euro) höher veranschlagt als im Regierungsentwurf. Gleiches gilt für die Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen, die nunmehr mit 765,6 Millionen Euro um 27,7 Millionen Euro höher veranschlagt sind als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 686,9 Millionen Euro).
Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-917376
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.