Mitgliedschaft im „Nordbund“ kein Grund für Suspendierung
Berlin: (hib/AW) Eine Mitgliedschaft in der Gruppe „Nordbund“ reicht nach derzeitiger Bewertung durch die Bundesregierung als alleiniger Grund nicht für die Suspendierung von Bundeswehrsoldaten aus. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4261) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/3980) mit. Einem Soldaten sei jedoch wegen „weiterer Erkenntnisse“ neben seiner Mitgliedschaft im „Nordbund“ die Ausübung des Dienstes nach Paragraf 22 des Soldatengesetzes verboten worden.
Keine Antwort erteilt die Bundesregierung auf die Fragen nach Verbindungen von aktiven und ehemaligen Soldaten sowie Mitgliedern des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, müsse eine Beantwortung „aus Gründen des Staatswohls“ unterbleiben. Durch die Antwort zu Fragen nach einer laufenden operativen Maßnahme würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und zum konkreten Erkenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder offengelegt, wodurch deren Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt würde. „Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann“, heißt es in der Antwort.