08.11.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 630/2022

Exportverbot für bestimmte Pflanzenschutzmittel in Planung

Berlin: (hib/NKI) Es existiere keine digital auswertbare Datengrundlage darüber, wie viele Pflanzenschutzmittelprodukte oder Pflanzenschutzmittelwirkstoffe seit dem Jahr 2012 aus Deutschland exportiert wurden, und wie viele Tonnen davon in der Europäischen Union verboten sind, weil sie gesundheitsschädlich waren oder gesundheitsschädliche Eigenschaften hatten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/4206) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3748) hervor.

Es gebe lediglich Daten zu den Gesamtmengen der Ausfuhren von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln aus Deutschland sowie Angaben zu Mengen ausgeführter Wirkstoffe, die aktuell in der EU nicht mehr genehmigt seien und die bestimmte Toxizitätskriterien erfüllten. Demnach sind die Ausfuhren „aller Wirkstoffe außer Kohlendioxid“ seit 2012 von damals 65.467 Tonnen auf 46.720 Tonnen im Jahr 2021 kontinuierlich zurückgegangen. Auch die Ausfuhren der „Wirkstoffe mit bestimmten Toxizitätsmerkmalen“ seien seit 2012 rückläufig, sie hätten 2012 noch 10.273 Tonnen betragen, für das Jahr 2021 wird eine Menge von 7.172 Tonnen angegeben.

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereite man derzeit ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel vor, die in Deutschland produziert würden, aber in der EU nicht eingesetzt werden dürften. Dazu solle eine Verordnung nach dem Pflanzenschutzgesetz erarbeitet werden.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Zwischenprodukte und Pflanzenschutzmittelformulierungen würden häufig in den globalen Süden exportiert, weil dort Regelungen zu Pflanzenschutzmittelzulassungen oftmals schwächer seien oder weniger stark vollzogen würden als in der EU. Vor diesem Hintergrund verfolge die Bundesregierung mit dem angestrebten Exportverbot das Ziel, in erster Linie einen Beitrag zum Schutz von Kleinbauern insbesondere im globalen Süden zu leisten und überdies im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln kohärent zu handeln, heißt es in der Antwort.

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