Bundesregierung legt 19. Atomgesetznovelle vor
Berlin: (hib/SAS) Nach der Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), alle drei deutschen Atomkraftwerke (AKW) befristet bis zum 15. April 2023 weiterlaufen zu lassen, hat die Bundesregierung nun wie angekündigt einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (20/4217) vorgelegt. Über diesen wird der Bundestag voraussichtlich am kommenden Mittwoch erstmalig beraten. Die abschließende Debatte und Abstimmung über diese 19. Atomgesetznovelle ist derzeit für Freitag nächster Woche geplant.
Mit der Gesetzesänderung sollen die Rahmenbedingungen für den befristeten Weiterbetrieb der Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um - wie die Bundesregierung schreibt - „Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungssicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten“.
Der befristete Weiterbetrieb sei von den Übertragungsnetzbetreibern in ihrem „Stresstest“ als ein Baustein zur Lösung der infolge des Ukrainekriegs entstandenen Gasknappheit und damit verbundenen „volatilen Lage auch am Strommarkt“ empfohlen worden, heißt es zur Begründung der geplanten Atomgesetzänderung weiter. Zudem könne der Einsatz der drei AKW auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen.
Da aber die Atomenergie weiterhin eine „Hochrisikotechnologie“ sei, müsse die Ausgestaltung „sorgfältig und zielgenau“ erfolgen, heißt es im Entwurf. „Ergebnis dieser Abwägung“ sei es, einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb zuzulassen.
Weitere Maßnahmen zur Lösung der angespannten Lage auf dem Gas- und Strommarkt seien ergriffen worden, schreibt die Bundesregierung weiter und verweist unter anderem auf Maßnahmen zu Steigerung der Energieeffizienz, Regelungen zur Rückkehr von Kohle- und Mineralölkraftwerken an den Strommarkt sowie Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur erhöhten Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur.