Anhörung zur Einmalzahlung für Gaskunden
Berlin: (hib/EMU) Die geplante Einmalzahlung für Gaskundinnen und Gaskunden im Dezember ist am Montag, 7. November 2022 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Die Bundesregierung plant, private Haushalte sowie Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden durch die Erstattung der Abschlagszahlungen im Dezember finanziell zu entlasten. Die Umsetzung ist durch eine Änderung des bereits eingebrachten Gesetzentwurfes zum ERP-Wirtschaftsplan 2023 (20/3437) geplant. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatte das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Sitzungswoche am Donnerstag im Plenum in zweiter und dritter Lesung beraten und abgestimmt werden.
Als Sachverständige werden vor dem Ausschuss Vertreterinnen und Vertreter des Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Paritätischen Gesamtverbandes, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., des Verbands kommunaler Unternehmen, des Deutschen Landkreistags e. V, der „Unabhängigen ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ (Gaspreiskommission) des BMWK, des Deutschen Städtetags und der Kreditanstalt für Wiederaufbau sprechen.
Die Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/erp-wirtschaftsplangesetz-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8