02.11.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 612/2022

Fragen zu BfV-„Fake-Accounts“ bleiben unbeantwortet

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung kann eine Reihe von Fragen der AfD-Fraktion zu „Fake-Accounts des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (BfV) nach eigenen Angaben aus Gründen des Staatswohls auch nicht in eingestufter Form beantworten. Durch die Beantwortung „würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik, zum konkreten Erkenntnisstand sowie zu Aufklärungsschwerpunkten“ des BfV offengelegt, wodurch dessen Funktionsfähigkeit „nachhaltig beeinträchtigt würde“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4190) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3950).

„Hieraus könnte eine Gefährdung des Einsatzerfolgs legendierter Internet-Accounts folgen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach könnten entsprechende Abwehrstrategien durch eine Änderung des Kommunikationsverhaltens im Internet entwickelt werden. Dies könnte laut Bundesregierung „einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“.

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