Anhörung zum Jahressteuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag (7. November) eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (20/3879) durch. Mit dem Jahressteuergesetz sollen mehrere Freibeträge erhöht und Immobilien-Abschreibungen verbessert werden. Außerdem soll die wegen der Corona-Pandemie eingeführte sogenannte Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner steigen.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Herbert Anzinger (Universität Ulm), Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Professor Frank Hechtner, (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Institut für Digitalisierung im Steuerrecht und ZIA - Zentraler Immobilien Ausschuss.